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Kein CLOUD Act: Was Datensouveränität wirklich bedeutet

„Server in Deutschland“ steht in vielen Angeboten. Entscheidend ist aber nicht nur, wo die Daten liegen, sondern wer darauf zugreifen kann und nach welchem Recht. Eine Einordnung ohne Juristendeutsch.

Redaktion 8SolutionsWissen aus der Praxis9. Juni 20264 Min. Lesezeit
Auf einen BlickDas Wichtigste in drei Sätzen
  1. Der Standort allein schützt nicht vor US-Zugriff.
  2. Entscheidend ist auch, wem der Anbieter gehört.
  3. Drei Fragen schaffen Klarheit.
PASSENDE LEISTUNGKollaboration

Das Problem mit dem Standort allein

Der US-amerikanische CLOUD Act verpflichtet Anbieter mit Sitz in den USA, Behörden unter bestimmten Voraussetzungen Zugriff auf Daten zu geben, auch wenn diese in Europa gespeichert sind. Ein Rechenzentrum in Frankfurt ändert daran nichts, wenn der Anbieter ein US-Konzern ist.

Drei Fragen, die Klarheit schaffen

  1. 1Wo liegen die Daten? In welchem Rechenzentrum, in welchem Land?
  2. 2Wem gehört der Anbieter? Ein deutsches Unternehmen oder die Tochter eines US-Konzerns?
  3. 3Wer hat Zugriff? Gibt es Unterauftragnehmer, Support aus Drittländern, Fernwartung?
US-Anbietermit Servern in Deutschland8Solutionseigene Server in Deutschland
DatenstandortDeutschlandDeutschland
Sitz des AnbietersUSADeutschland
CLOUD ActKann greifenGreift nicht
Vereinfachte Darstellung. Im Einzelfall entscheiden Vertrag und Rechtslage.

Was das für Sie praktisch heißt

Für viele Daten ist das kein Grund zur Panik. Bei Personalakten, Gesundheitsdaten, Konstruktionsplänen oder Daten von Kindern und Jugendlichen lohnt sich der genaue Blick. Wer hier eine Lösung ohne Drittlandbezug wählt, erspart sich schwierige Abwägungen.

Unser Modell

Wir sind ein deutsches Unternehmen und betreiben unsere Dienste auf eigener Hardware in Rechenzentren in Deutschland. Dateien, Kalender und Online-Office laufen zum Beispiel über Nextcloud bei uns, ohne US-Konzern dazwischen.

DatensouveränitätCLOUD ActDSGVONextcloud

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Ihre Daten bleiben in Deutschland.

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