Das Problem mit dem Standort allein
Der US-amerikanische CLOUD Act verpflichtet Anbieter mit Sitz in den USA, Behörden unter bestimmten Voraussetzungen Zugriff auf Daten zu geben, auch wenn diese in Europa gespeichert sind. Ein Rechenzentrum in Frankfurt ändert daran nichts, wenn der Anbieter ein US-Konzern ist.
Drei Fragen, die Klarheit schaffen
- 1Wo liegen die Daten? In welchem Rechenzentrum, in welchem Land?
- 2Wem gehört der Anbieter? Ein deutsches Unternehmen oder die Tochter eines US-Konzerns?
- 3Wer hat Zugriff? Gibt es Unterauftragnehmer, Support aus Drittländern, Fernwartung?
Was das für Sie praktisch heißt
Für viele Daten ist das kein Grund zur Panik. Bei Personalakten, Gesundheitsdaten, Konstruktionsplänen oder Daten von Kindern und Jugendlichen lohnt sich der genaue Blick. Wer hier eine Lösung ohne Drittlandbezug wählt, erspart sich schwierige Abwägungen.
Unser Modell
Wir sind ein deutsches Unternehmen und betreiben unsere Dienste auf eigener Hardware in Rechenzentren in Deutschland. Dateien, Kalender und Online-Office laufen zum Beispiel über Nextcloud bei uns, ohne US-Konzern dazwischen.
