Was gilt
Unternehmen, die unter das neue BSI-Gesetz fallen, mussten sich bis zum 6. März 2026 registrieren. Nach Angaben des BSI ist ein erheblicher Teil der betroffenen Unternehmen noch nicht registriert. Die Registrierung soll deshalb spätestens bis zum 31. Juli 2026 abgeschlossen sein. Die versäumte Frist bleibt trotzdem versäumt, die Nachfrist ist ein Entgegenkommen.
So geht es
- 1Betroffenheit prüfen, zum Beispiel mit der Betroffenheitsprüfung des BSI.
- 2Im BSI-Portal mit dem Unternehmenskonto (ELSTER-Zertifikat) anmelden.
- 3Jede juristische Person einzeln registrieren, mit Steuernummer und Ansprechpartnern.
Und dann?
Die Registrierung ist nur der Anfang. Meldewege, Notfallplan und Nachweise für das Risikomanagement sollten parallel entstehen.
